Das Büro
KFZ - Sachverständiger
Sie wurden in einen Verkehrsunfall verwickelt und haben einen Sachschaden an Ihrem Fahrzeug?
Dann sind Sie hier genau richtig. Ihr unabhängiger, freier Sachverständiger aus dem Ruhrgebiet hilft Ihnen weiter.
Wann und warum brauchen Sie einen
KFZ - Sachverständigen/Gutachter?
Sofern Sie unverschuldet mit Ihrem Fahrzeug in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden, sollten Sie im eigenen Interesse einen unabhängigen Sachverständigen beauftragen.
Sachverständige und Gutachter zeichnen sich durch besondere Sachkunde, Objektivität, Neutralität und Vertrauenswürdigkeit aus und stellen dadurch einen kompetenten Gesprächspartner für das Schadensmanagement und die Fahrzeugbewertung dar.
Somit kann die vollständige Beweissicherung durch ein qualifiziertes Gutachten über Schadenumfang und Schadenhöhe gewährleistet und der Ihnen zustehende Schadenersatz in vollem Umfang erstattet werden.
O Schadensfeststellung nach einem Verkehrsunfall (Schadengutachten)
O Schadenfeststellung bei Bagatellschäden (Kostenvoranschlag)
O Reparaturbestätigung
O Durchführung von Lackschichtdickenmessung
O Vorort Service
Was tun nach einem Unfall ?
Warnblinker setzen, Unfallstelle sichern und das Warndreieck ca, 50 bis 100 Meter von der Unfallstelle gut sichtbar aufstellen, Beweise sichern.
Was Sie notieren sollten :
Name, Anschrift, und Versicherung des Unfallgegners, sowie das Amtliche-Kennzeichen, TGelefon, Personalien der Zeugen, Name und Dienststelle des aufnehmenden Polizeibeamten.
Was sind Ihre Rechte ?
Bestehen Sie darauf, dass ein qualifizierter und unabhängiger Kfz-Sachverständiger beauftragt wird, um den Schaden neutral festzustellen. Das Sachverständigenhonorar ist nach herrschender Rechtssprechung eine schadenbedingte Kostenposition, die von der Versicherung des Schadenverursachers zu begleichen ist.
Fotos
Fotografieren Sie die Unfallstelle und nach Möglichkeit die Stellung der Fahrzeuge nach dem Zusammenstoß. Sie sollten möglichst immer eine Kamera oder ein Smartphone mit einer intergrierten Kamera mitführen.
Rechtsanwalt
Sofern Sie den Unfall nicht verursacht haben, übernimmt die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung auch die Kosten der Rechtsverfolgung.
Terminvereinbarung
Unfallschaden-Gutachten, Wertgutachten, Unfallanalyse, Kostenvoranschlag, Technisches Gutachten